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Dienst­leistungen

  • Individuelle Sozialhilfe
  • Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz (Beistandschaften)
  • Abklärungen im Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Klärung der Vaterschaft, des Unterhalts/Regelung der elterlichen Sorge und des Kontaktrechts
  • Beratung und Rekrutierung von privaten Mandatstragenden (Beistandspersonen)
  • Pflegekinderaufsicht und Eignungsabklärung
  • Alimenteninkasso bei Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen
  • Präventive Beratung

Sozialhilfe

Sozialhilfeleistungen stellen das soziale Existenzminimum sicher. Dazu gehören der Lebensunterhalt, die Miete, die Krankenkassenprämien (KVG) und krankheitsbedingte Kosten.
Zur Sozialhilfe gehört auch die Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Integration. Sind Sie unsicher, ob Sie anspruchsberechtigt sind? Dann melden Sie sich telefonisch bei uns.

Kindes- und Erwachsenenschutz

Der Sozialdienst oberes Langetental ist im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberaargau tätig. Die KESB beauftragt den Sozialdienst, abzuklären, ob jemand Hilfe benötigt. Die KESB errichtet Massnahmen (beispielsweise eine Beistandschaft) und kontrolliert die Arbeit der Beistandsperson.